lexikon

Reproduktionsmedizin



Die Reproduktionsmedizin beschäftigt sich mit allen Maßnahmen, um kinderlosen Paare ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Zur Reproduktionsmedizin gehören Methoden der künstlichen Befruchtung sowie medikamentöse und operative Fruchtbarkeitsbehandlungen. Jährlich nehmen ungefähr 200.000 Paare in Deutschland die Unterstützung von Fortpflanzungsmedizin in Anspruch.

Gesetzliche Regelungen finden sich in Deutschland lediglich im Embryonenschutzgesetz von 1991. Dieses Gesetz soll das ungeborene Leben schützen und Forschung mit Embryonen verhindern. Das Gesetz aus den Neunzigern kann allerdings nicht alle technischen Neuerungen seit der Zeit seiner Erlassung erfassen. Deswegen wird in Fachkreisen der Ruf nach einem neuen Gesetz laut.

IVF ist die am häufigsten angewendete künstliche Befruchtung der Reproduktionsmedizin. Trotzdem liegt die Rate der Lebendgeburten bei IVF nur bei 18 bis 20 Prozent. Das liegt zum einen daran, dass diese Methode erst drei Jahrzehnte alt ist und zum anderen, dass bei den verschiedenen Stadien der Reproduktion Komplikationen entstehen können, die die Schwangerschaft beenden. Die Wahrscheinlichkeit, dass IVF auch zu einem gesunden Baby führt, kann durch die Implantation mehrere Embryonen sichergestellt werden. Per Gesetz ist allerdings nur die Implantation von maximal drei Embryonen erlaubt. Auch um Mehrlingsschwangerschaften zu unterbinden. Experten der Reproduktionsmedizin schlagen anstelle der Implantation mehrerer Embryonen vor, nur einen ausgewählten Embryo zu implantieren. In Deutschland ist dieses Verfahren der Reproduktionsmedizin verboten; in einigen nordeuropäischen Staaten ist es gängig.